1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegen die LA Muza Inversiones SICAV, S.A. Geldbußen in Höhe von 60.000 Euro festgesetzt.
  2. Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 33 Abs. 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die LA Muza Inversiones SICAV, S.A. hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.
  3. Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
  4. Wir als SFPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand 22.02.2021)