1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat Herrn Mario Garro, Leipheim, aufgegeben, die Anbahnung, den Abschluss und die Abwicklung der unerlaubten Bank- und Versicherungsgeschäfte des Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, sogenannte Einbezogenheit, sofort einzustellen.
  2. Zugleich untersagt die BaFin Herrn Garro das Finanztransfergeschäft und gab ihm die Abwicklung des unerlaubten Geschäfts auf. Herr Garro führt für Herrn Fitzek ein Ladengeschäft in Ulm, in dem er für Fitzek unerlaubte Bank- und Versicherungsgeschäfte wirbt. Herr Fitzek nimmt derzeit unter der Firma „GK GemeinwohlKasse“ erneut Gelder aus dem Publikum an und verspricht, die Gelder später zurückzuzahlen. Herr Fitzek betreibt so erneut das Einlagengeschäft, für das er grundsätzlich eine Zulassung nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) benötigt.
  3. Zudem betreibt Herr Fitzek derzeit unter dem Namen „Deutsche Heilfürsorge“ wieder das Versicherungsgeschäft ohne eine entsprechende Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Für die Annahme und Weiterleitung der Gelder stellt Herr Garro seine Konten zur Verfügung; er betreibt damit unerlaubt das Finanztransfergeschäft. Die entsprechenden Guthaben werden zur Finanzierung der Abwicklung des von Herrn Fitzek unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an den insoweit bereits bestellten Abwickler ausgekehrt.
  4. Als Geschädigter sollten Sie dringend und unverzüglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Beachten Sie bitte, dass es derzeit auch zahlreiche Anbieter von Recovery Services offenbar auf einen weiteren Betrug an den Geschädigten abgesehen haben. Unsere Recherchen haben ergeben, dass zahlreiche solcher Anbieter trotz professioneller Internetseitenseiten keine seriösen Angaben über die dahinterstehenden Unternehmen und Unternehmer machen. Es ist davon auszugehen, dass hier Geschädigte zweimal zur Kasse gebeten werden sollen. Einmal durch die Kapitalanlage selbst und ein zweites Mal in dem guten Glauben, durch weitere Zahlungen das verlorene Investment zurückholen zu können.
  5. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand: 04.03.2021)