1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegen die ROY Asset Holding SE eine Geldbuße in Höhe von 84.000 Euro festgesetzt.
  2. Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 41 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die ROY Asset Holding SE hatte die Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig vorgenommen.
  3. Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
  4. Wir als SFPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand 04.03.2021)