1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klargestellt, dass die AlpenFX Ltd. keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Entgegen eigener Behauptung unterliegt das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin.
  2. Laut Angaben der BaFin rechtfertigen die Inhalte der Webseite alpenfx.com die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
  3. Darüber hinaus weist die BaFin darauf hin, dass keine Verbindung zwischen dem lizenzierten Kreditinstitut AlpenBank AG, Innsbruck, und der Handelsplattform alpenfx.com besteht. Die Behauptung, es handele sich bei dieser Handelsplattform um die Onlineplattform der AlpenBank AG, ist nicht zutreffend.
  4. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter ratenbei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherchezur Vermeidung von Betrug.
  6. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 10.03.2021)