1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber Lollygag Partners LTD, Dominica, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Finanzportfolioverwaltung und des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
  2. Laut Angaben der BaFin eröffnet das Unternehmen auf seiner Plattform finocapital.io Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference– CFDs), Forex-Produkten, Futures, Indices, Metallen, Energie und Aktien abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Lollygag Partners LTD bietet die Geschäfte zu selbstgestellten Preisen an und tritt in die Handelsverträge der Kunden als Gegenpartei ein.
  3. Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c) KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht und handelt daher unerlaubt.
  4. Im Zusammenhang mit den oben genannten Geschäften sind vorgebliche Mitarbeiter der BaFin telefonisch an Kunden herangetreten. Anschließend haben die Kunden vorgebliche E-Mailsder BaFin mit dem Absender: support@bbafin.com erhalten. Die BaFin stellt klar, dass sie als reine Finanzmarktaufsichtsbehörde in keinem Fall in die unerlaubten Geschäfte der Lollygag Partners LTD einbezogen ist. Bei der genannten E-Mail-Adresse handelt es sich nicht um eine E-Mail-Adresse der BaFin. E-Mails der BaFin haben ausschließlich das Format xxx@bafin.de.
  5. Die BaFin hat in einer Meldung vom 7. August 2018 vor nicht-lizenzierten Anbietern von Internet-Handelsplattformen gewarnt.
  6. Die Investorenwarnungen der BaFin stützt sich auf § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 3 KWG zusammen mit § 32 Absatz 1 KWG. Die Aufsichtsbehörden werden regelmäßig bereits dann tätig, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die oben genannten Vorschriften des Kapitalmarktes gibt. Ein automatischer Rückschluss, dass es sich um eine bewusste Irreführung der Verbraucher oder gar um einen Kapitalanlagebetrug als Sonderform des strafrechtlich und zivilrechtlich relevanten Betrugs handelt, kann hieraus noch nicht gezogen werden.
  7. Als Geschädigter sollten Sie dringend und unverzüglich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Beachten Sie bitte, dass es derzeit auch zahlreiche Anbieter von Recovery Services offenbar auf einen weiteren Betrug an den Geschädigten abgesehen haben. Unsere Recherchen haben ergeben, dass zahlreiche solcher Anbieter trotz professioneller Internetseitenseiten keine seriösen Angaben über die dahinterstehenden Unternehmen und Unternehmer machen. Es ist davon auszugehen, dass hier Geschädigte zweimal zur Kasse gebeten werden sollen. Einmal durch die Kapitalanlage selbst und ein zweites Mal in dem guten Glauben, durch weitere Zahlungen das verlorene Investment zurückholen zu können.
  8. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  9. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand: 25.03.2021)