1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat eine Geldbuße in Höhe von 555.000 Euro gegen die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft festgesetzt.
  2. Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 26a Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) alte Fassung zugrunde. Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft hatte die Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nicht rechtzeitig vorgenommen.
  3. Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
  4. Wir als SFPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand 25.03.2021)