1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der Gesellschaft Macro Project Ltd, St. Vincent und die Grenadinen, als Betreiberin der Handelsplattform fxprime.io, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
  2. Auf ihrer Seite fxprime.io offeriert die Macro Project Ltd unter anderem Sparkonten. Darüber hinaus wird über die Plattform fxprime.io deutschen Kunden der Handel mit Forex-Produkten, Kryptowährungen, Aktien, Indizes, Schuldverschreibungen, ETFs, Rohstoffen (Gold) und finanziellen Differrenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) angeboten.
  3. Damit betreibt das Unternehmen nach Angaben der BaFin gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) und erbringt zudem gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Macro Project Ltd nicht und handelt daher unerlaubt.
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich der weltweiten Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich des Kapitalmarktbetrugs, insbesondere in Form des Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 22.04.2021)