1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der Gesellschaft Macro Project Ltd, St. Vincent und die Grenadinen, als Betreiberin der Handelsplattform fxprime.io, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
  2. Auf ihrer Seite fxprime.io offeriert die Macro Project Ltd unter anderem Sparkonten. Darüber hinaus wird über die Plattform fxprime.io deutschen Kunden der Handel mit Forex-Produkten, Kryptowährungen, Aktien, Indizes, Schuldverschreibungen, ETFs, Rohstoffen (Gold) und finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) angeboten.
  3. Damit betreibt das Unternehmen nach Angaben der BaFin gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) und erbringt zudem gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Macro Project Ltd nicht und handelt daher unerlaubt.
  4. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand: 22.04.2021)