1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) entgegen der falschen Behauptung des Unternehmens klargestellt, dass sie der Adlerstein365 Group keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.
  2. Laut Angaben der BaFin bietet die Adlerstein365 Group unter „Adlerstein365.de“ ihre Tätigkeit als Investmenthaus an. Die Inhalte der Webseite rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen im Inland betreibt bzw. erbringt.
  3. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  4. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 29.04.2021)