1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat darauf hingewiesen, dass die Financial Action Task Force (FATF) Verbraucherinnen und Verbraucher nicht dazu auffordert, Beträge zur Freigabe zuvor gesperrter Konten zu zahlen.
  2. Der BaFin ist ein Fall bekannt geworden, in dem ein Verbraucher angeblich von der FATF informiert wurde, dass sein Konto gesperrt worden sei, weil Bestimmungen nicht eingehalten worden seien. Ihm wurde in Aussicht gestellt, das Konto wieder freizugeben, wenn er 150 Euro zahle.
  3. Es handelt sich hier um Betrug unter Verwendung des Namens der FATF. Die FATF fordert Verbraucherinnen und Verbraucher nicht dazu auf, eine Bearbeitungsgebühr zur Freigabe von Konten zu zahlen. Die BaFin rät daher, auf diese oder vergleichbare Aufforderungen nicht einzugehen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wenn Sie Zweifel haben, können Sie sich auch an die BaFin selbst wenden.
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 06.05.2021)