1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat der UDI Energie FESTZINS III, IV, V, VI, VII und VIII sowie der UDI Energie MIX FESTZINS aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.
  2. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
  3. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  4. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 27.05.2021)