1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, weist darauf hin, dass sie der Banque Postale / Postal Banque keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften in Deutschland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
  2. Die Banque Postale / Postal Banque gibt einen Unternehmenssitz in Paris, Frankreich, an. Das Unternehmen verwendet im E-Mail-Verkehr die Bezeichnung „postalbanques“ und gebraucht im Rahmen der Korrespondenz das Logo der La Banque Postale.
  3. Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie etablierte Institute wählen, um bei potentiellen Kunden Vertrauen zu erwecken. Die Banque Postale / Postal Banque suggeriert mit der von ihr verwendeten Firmierung eine Verbindung zur beaufsichtigten La Banque Postale, Paris, Frankreich. Eine solche Verbindung besteht nach Angaben der BaFin nicht.
  4. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand: 02.06.2021)