1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der Hillhouse Group, Niederlande, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagen- und Emissionsgeschäftes sowie des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.
  2. Unter anderem bietet die Gesellschaft Interessenten den Erwerb bestimmter Aktien an. Dabei tritt die Hillhouse Group als „Konsortialbank“ auf und verkauft die Aktien auch aus dem eigenen Bestand. Zudem gewährt das Unternehmen Käufern der Aktie eine Rückkaufgarantie.
  3. Damit betreibt die Hillhouse Group nach Angaben der BaFin gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) in der zweiten Tatbestandsvariante sowie das Emissionsgeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 10 KWG und erbringt den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Hillhouse Group nicht und handelt daher unerlaubt.
  4. Das Unternehmen Hillhouse Management Ltd., Hongkong, betont, dass es in keinerlei Verbindung zur Hillhouse Group steht und insbesondere nicht in die Geschäftstätigkeit der Hillhouse Group einbezogen ist. Es handelt sich vorliegend somit um einen Identitätsdiebstahl zulasten der Hillhouse Management Ltd.
  5. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand: 15.06.2021)