1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klargestellt, dass die Stockholms Berghantering AB, Schweden, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
  2. Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Stockholms Berghantering AB unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
  3. Die Gesellschaft bietet auf ihrer Homepage euro-zins.com unter anderem Festgeldanlagen mit hoher Verzinsung an. Dabei gibt die Gesellschaft vor, lediglich als Vermittler für lizensierte Banken tätig zu sein. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es sich bei den (Festgeld-) Verträgen um Fälschungen handelt, die mit dem Logo entsprechender Banken Seriosität vermitteln sollen. Die BaFin rät dringend von Zahlungen an die Gesellschaft ab.
  4. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
  6. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 02.07.2021)