1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der BAM Bundesweites Anlagenmanagement, Hamburg, die sofortige Einstellung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes angeordnet.
  2. Die Gesellschaft bot nach Deutschland kommenden Studenten sogenannte Sperrkonten nach Maßgabe des Aufenthaltsgesetzes an. Diese wurden allerdings regelwidrig nicht zugunsten der jeweiligen Studenten auf deren Namen eröffnet. Vielmehr vereinnahmte die Gesellschaft die Gelder auf einem eigenen Konto. Damit betreibt die BAM Bundesweites Anlagenmanagement gewerbsmäßig das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), bis die unerlaubten Geschäfte vollständig abgewickelt sein werden. Die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis hat das Unternehmen nicht und handelt daher unerlaubt.
  3. Die Webseite des Unternehmens bamberlin.org ist zwischenzeitlich nicht mehr aufrufbar. Die BaFin hat hinsichtlich der studentischen Gelder entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut durchgeführt.
  4. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalmarktbetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.

(Stand: 12.07.2021)