1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klargestellt, dass die Gesellschaft Bybit Fintech Limited, Brit. Jungferninseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFinbeaufsichtigt.
  2. Aufgrund der Inhalte ihrer Webseite bybit.com rechtfertigen nach Angaben der BaFin Tatsachen die Annahme, dass die Gesellschaft Bybit Fintech Limited unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt. Über ein Netzwerk deutscher Influencer/Youtuber im Rahmen eines Affiliate Systems bewirbt die Gesellschaft ihre Handelsplattform gegenüber Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
  3. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG.
  4. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 16.07.2021)