1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat klargestellt, dass die Verantwortlichen für die Landingpage bigtradingeur.com/de/crypto%20reportv2, die Kunden für die Bitcoin-Trading-Software„Bitcoin Deutschland“ bzw. „Crypto Bank Software“ werben, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
  2. Der Inhalt der Webseite rechtfertigt nach Ansicht der BaFin die Annahme, dass der Betreiber der beworbenen Software unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
  3. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  4. Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 01.09.2021)