1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegen die Bank Melli Iran, Zweigstelle Hamburg, am 7. September 2021 ein Kreditverbot verhängt.
  2. Das Institut hat durch eine Verletzung des Vieraugenprinzips (§ 33 Absatz 1 Nr. 5 Kreditwesengesetz (KWG)) gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 Satz 1 KWG verstoßen. Die Anordnung ergeht auf Basis des § 45b Absatz 1 Nr. 3 KWG in Verbindung mit § 19 Abs. 1 KWG.
  3. Der Bescheid ist seit dem 7. Oktober 2021 bestandskräftig.
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 07.09.2021)