1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegenüber der VTB Bank (Europe) SE die Umsetzung angemessener interner Sicherungsmaßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet. Außerdem hat die BaFin mit sofortiger Wirkung einen Sonderbeauftragten bei dem Institut bestellt, um die Umsetzung dieser Maßnahmen zu überwachen.
  2. Die Anordnung muss innerhalb einer festgelegten Frist umgesetzt werden.
  3. Um die Umsetzung der Anordnung zu überwachen, bestellt die BaFin einen Sonderbeauftragten gemäß § 45c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG). Der Sonderbeauftragte soll der BaFin fortlaufend über den Umsetzungsfortschritt berichten.
  4. Die Anordnung ergeht auf Grundlage der § 6 Absatz 8 und § 51 Absatz 2 Geldwäschegesetz (GwG) sowie § 25h Absatz 5 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 57 GwG.
  5. Der Bescheid ist seit dem 1. Oktober 2021 bestandskräftig.
  6. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
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    (Stand: 01.10.2021)