1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat am 4. Oktober 2021 Geldbußen in Höhe von 440.000 Euro gegen die Alpha Group Jersey Limited festgesetzt.
  2. Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.
  3. Die Alpha Group Jersey Limited hatte der Öffentlichkeit den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 nicht zur Verfügung gestellt.
  4. Die Alpha Group Jersey Limited hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
  5. Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
  6. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 04.10.2021)