1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat klargestellt, dass die Topzins-Eurogic GmbH, angeblicher Sitz in der Reinhardtstraße 32, 10117 Berlin, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
  2. Die nicht im Handelsregister eingetragene Topzins-Eurogic GmbH bewirbt auf ihrer Internetseite topzins-eurogic.de Festgeldanlagen, exklusive Festzins-Geldanlagen, IPO-Aktien und Krypto Fonds.
  3. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  4. Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche, um Betrug zu vermeiden. Die BaFin hat bereits mehrfach vor betrügerischen Aktivitäten von internationalen Handelsplattformen gewarnt, unter anderem im Augustund Dezember 2018 sowie im Mai 2020.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 07.10.2021)