1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die LBB Private Bank/LLB AG Private Berlin/Luxemburg keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
  2. Die Aufsicht weist zudem darauf hin, dass die Website lbbagprivate.com nicht den tatsächlich beaufsichtigten Instituten Landesbank Berlin AG, Landesbank Baden-Württemberg und Liechtensteinische Landesbank AG (LLB AG) zugehörig ist.
  3. Es handelt sich hierbei um einen mutmaßlichen Identitätsdiebstahl durch unbekannte Täter. Die Inhalte der genannten Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
  4. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 11.10.2021)