1. Nach Informationen der BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, werden derzeit die Aktien der Aurenia SE (DE000A3H3L36, WKN A3H3L3) intensiv durch Telefonanrufe zum Kauf empfohlen.
  2. Die BaFin rät allen Anlegerinnen und Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Aktien sehr offensiv zum Kauf empfohlen werden, die in Aussicht gestellten Gewinne extrem hoch sind und/oder Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden.
  3. Häufig dienen solche Telefonanrufe lediglich dazu, Anleger zum Kauf von bestimmten Aktien zu verleiten, damit die Absender von steigenden Kursen dieser Aktien profitieren.
  4. Die Aktien der Aurenia SE sind in Deutschland an der Börse Düsseldorf in den Freiverkehr einbezogen, sind jedoch seit dem 29. September 2021 vom Handel ausgesetzt.
  5. Hinweise dazu, wie Sie sich vor unseriösen Anlageempfehlungen schützen können, finden Anleger in dieser Broschüre der BaFin.
  6. Wir als SFP – Servicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand 14.10.2021)