1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat am 16. November 2021 eine Geldbuße in Höhe von 105.000 Euro gegen die Tuff Group AG festgesetzt.
  2. Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Tuff Group AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2020 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
  3. Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 16.11.2021)