1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat klargestellt, dass die unbekannten Betreiber der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen „EU Schild“ keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
  2. Der Inhalt auf der Webseite euschild.de rechtfertigt nach Angaben der BaFin die Annahme, dass die Betreiber der Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbieten.
  3. Im Kontakt mit ihren Kunden verwenden sie unbefugt insbesondere Dienstsiegel und Logos von Behörden. Zudem behaupten die Webseitenbetreiber wahrheitswidrig, der Beaufsichtigung durch die BaFin bzw. die zypriotische staatliche Finanzaufsichtsbehörde Cyprus Securities and Exchange Commission (Cysec) zu unterliegen. Auch geben sie wahrheitswidrig an, eine Marke beaufsichtigter Institute zu sein.
  4. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 22.11.2021)