1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat darauf hingewiesen, dass ausweislich seines Internetauftritts unter thesimplemoney.de Herr Schimpl, Memmingen, dem Anlegerpublikum anbietet, ihm überlassenes Geld innerhalb von neun Tagen zu verdoppeln. Die Anleger sollen hierzu einen beliebigen Betrag zwischen zehn und 100.000 Euro auf ein in Litauen geführtes Konto des Herrn Schimpl überweisen. Die unbedingte Rückzahlung des verdoppelten Anlagebetrags an die Geldgeber wird versprochen.
  2. Danach betreibt Herr Schimpl das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die BaFin hat daher Ermittlungen gegen Herrn Schimpl aufgenommen. Da die Anleger ihr Geld unmittelbar in das Ausland auf ein fremdes Konto überweisen sollen, ist eine unverzügliche Information der Öffentlichkeit geboten.
  3. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 18.03.2022)