1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat E3 Solar Finance (auch als E3SolarFinance bekannt), London, Großbritannien, aufgegeben, den ohne Erlaubnis erbrachten Eigenhandel und die unerlaubte Drittstaateneinlagenvermittlung sofort einzustellen.
  2. Das Unternehmen unterhält die Website e3solfin.com und bietet Kundinnen und Kunden Aktien aus eigenen Beständen an. Den Transaktionen legt das Unternahmen deutschsprachige „Aktienkaufverträge“ zugrunde. Die Kaufpreiszahlungen überwiesen Kunden auf Konten in Großbritannien, erhalten jedoch im Gegenzug keine Aktien. Darüber hinaus vermittelt das Unternehmen Festgeldkonten in Großbritannien.
  3. Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) und die Drittstaateneinlagenvermittlung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 5 KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht. Es handelt daher unerlaubt.
  4. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandkräftig.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 08.08.2022)