1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat klargestellt, dass die Bankenvergleich AG kein nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zugelassenes Institut ist. Die Zinsgurus GmbH, Frankfurt am Main, Betreiberin der Website zinsgurus.com, ist in die unerlaubten Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen.
  2. Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Bankenvergleich AG mit unbekannter Geschäftsanschrift keine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat (siehe dazu auch die Verbraucherwarnungen vom Oktober 2021 und 8. Juni 2022). Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
  3. Die Bankenvergleich AG bietet Girokonten für die Kundinnen und Kunden der Zinsgurus GmbH an. Die Zinsgurus GmbH vermittelt auf der Website zinsgurus.com angeblich Fest- und Tagesgelder von Banken aus dem europäischen Wirtschaftsraum an Kunden in Deutschland.
  4. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 15.08.2022)