1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gegen die Leasys S.p.A. Zweigstelle Deutschland mit Bescheid vom 17. August 2022 auf Grundlage von § 56 Absatz 1 S. 1 Nr. 1 Geldwäschegesetz (GwG) und § 56 Absatz 2 S. 1 Nr. 2 GwG, jeweils in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2602), Bußgelder in Höhe von insgesamt 5.000 Euro festgesetzt.
  2. Der Bescheid ist seit dem 05. September 2022 rechtskräftig.
  3. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  4. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 05.09.2022)