1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klargestellt, dass die Nordic Financial Services keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
  2. Die Nordic Financial Services, New York, USA, und Stockholm, Schweden, nimmt Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen die Vermittlung von Exchange Traded Funds (ETF) und Discountzertifikaten bestimmter Emittenten anzubieten. In diesem Zusammenhang stellt die Anbieterin auch eine „Gewährleistungsgarantie“ aus.
  3. Auf ihrer Website nordicfinancialservices.com stellt sich die Gesellschaft zudem als Vermögensverwaltung dar.
  4. Damit ist die Annahme gerechtfertigt, dass die Nordic Financial Services unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
  5. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  6. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 24.08.2022)