1. Der BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat am 16. August 2022 vier Geldbußen in Höhe von insgesamt 155.250 Euro gegen die Aladdin Healthcare Technologies SE festgesetzt.
  2. Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Aladdin Healthcare Technologies SE hatte keine Bekanntmachungen darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.
  3. Zudem hatte die Aladdin Healthcare Technologies SE der Öffentlichkeit die Halbjahresfinanzberichte für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
  4. Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
  5. Aktualisierung (07.09.2022): Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
  6. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 07.09.2022)