1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat das öffentliche Angebot von Unternehmensbeteiligungsanteilen der Business Partner Invest 1 GmbH & Co. KG durch diese und durch die Business Partner Invest GmbH & Co. KG, beide nach eigenen Angaben mit Sitz in 20099 Hamburg, An der Alster 6, wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt. Daher darf weder die Business Partner Invest 1 GmbH & Co. KG noch die Business Partner Invest GmbH & Co. KG Unternehmensbeteiligungsanteile der Business Partner Invest 1 GmbH & Co. KG zum Erwerb in Deutschland anbieten.
  2. Diese Maßnahmen sind noch nicht bestandskräftig. Sie sind aber sofort vollziehbar.
  3. Die Untersagungen erfolgten, weil weder die Business Partner Invest 1 GmbH & Co. KG noch die Business Partner Invest GmbH & Co. KG einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht haben, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.
  4. In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.
  5. Ob für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ein gebilligter Verkaufsprospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
  6. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 07.09.2022)