1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klargestellt, dass das Unternehmen Baum Arche e.G., angeblicher Sitz in Hannover, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
  2. Die Baum Arche e.G. wirbt auf ihrer Website baum-arche.org mit der Investition in ein Waldinvestment, welches eine Rendite von 6,5 % verspricht. Das Angebot rechtfertigt die Annahme, dass die Baum Arche e.G. das Einlagengeschäft, Bankgeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. KWG, betreibt.
  3. Anbieter von Bankgeschäften im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  4. Die Baum Arche e.G. gibt fälschlicherweise an, unter der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht in Österreich zu stehen. Dies trifft nicht zu. Sie ist ebenso nicht im deutschen Genossenschaftsregister eingetragen und nicht über die Kontaktadressen erreichbar.
  5. Dies rechtfertigt zudem die Annahme, dass es sich bei dem Investment der Baum Arche e.G. um ein betrügerisches Angebot handelt.
  6. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  7. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 23.09.2022)