1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klargestellt, dass „Finanzschnell“, Betreiber der Website finanzschnell.com, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften hat. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
  2. Der Inhalt auf der Website rechtfertigt die Annahme, dass die Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte in Deutschland anbieten, indem Darlehen zu einem niedrigen Zinssatz von 2 % ohne administrative Schwierigkeiten offeriert werden. Der Kunde könne auf der Website über einen „Simulator“ den für ihn passenden Kredit finden. Neben dem „Kreditvertrag“ sei ein „Schuldscheindokument“ zu unterzeichnen.
  3. Der Anbieter tritt auf der Website lediglich unter der Bezeichnung „Finanzschnell“ auf. Als Geschäftssitz wird die Adresse „55413 Oberheimbach, am Sonnehang 4“ angegeben.
  4. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 26.09.2022)