1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klargestellt, dass die unbekannten Betreiber der Online-Handelsplattform mitcryptos.de keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Das Unternehmen, das Verbraucherinnen und Verbrauchern auch gegen Zahlung einer „Komission“ Unterstützung bei der Rückführung von Geldern anbietet, die diese bei anderen ebenfalls nicht-lizenzierten Online-Handelsplattformen verloren haben, gibt im Schriftverkehr als Sitz „Nicolaiweg 40, 59555 Lippstadt, Germany“ an. Es wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
  2. Die Inhalte auf der Website mitcryptos.de, auf der die Betreiber keine Angaben zur Rechtsform oder zum Geschäftssitz machen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
  3. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 31.10.2022)