1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat am 31. Oktober 2022 eine Geldbuße in Höhe von 200.000 Euro gegen die Union Service-Gesellschaft mbH
  2. Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 33 Absatz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Union Service-Gesellschaft mbH hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben.
  3. Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
  4. Aktualisierung (22.11.2022):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

  1. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  2. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 22.11.2022)