1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klargestellt, dass die Betreiberin der Website trillant.com, die EUPAC Digital Services Ltd. aus Majuro, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
  2. Die Inhalte der Website trillant.com sowie weitere Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Website unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Über die Seite wird für sogenannte Token namens Trillant und Trillon geworben. Eine professionelle Beschreibung dieser Token und deren Funktionsweise ist aber nicht zu finden. Vielmehr sollen sogenannte „Paraiba-Werte“ in Trillant umgetauscht worden sein. Die BaFin weist auf ihre früheren Veröffentlichungen in diesem Zusammenhang hin.
  3. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 22.11.2022)