1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klargestellt, dass sie der Crypto Trading Growth keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
  2. Die Inhalte der Website cryptotradinggrowth.com sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die vermeintliche Handelsplattform für Kryptowerte, die Crypto Trading Growth mit angeblichem Sitz im World Trade Center Dresden, unerlaubt Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
  3. Das Unternehmen wirbt damit, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Dies trifft nicht zu.
  4. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 28.11.2022)