1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat folgende Bekanntmachung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG veröffentlicht:
  2. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Zuge ihrer Prüfung festgestellt, dass der gebilligte Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2019 und der zugehörige zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der Voltabox AG, Paderborn, fehlerhaft sind:
  3. Im zusammengefassten Lagebericht sind die Darstellung und die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Konzerns fehlerhaft erfolgt, weil
  4. a) bei der Analyse zur Entwicklung der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2019 nicht darauf eingegangen wird, dass die deutliche Verfehlung der Umsatzprognose maßgeblich darauf zurückzuführen ist, dass der geplante Einstieg in die Direktbelieferung von Kunden aus dem Bereich der Intralogistik mit Batteriesystemen gescheitert ist,
  5. b) bei der Analyse zur Entwicklung der EBIT-Marge im Geschäftsjahr 2019 nicht darauf eingegangen wird, dass die berichteten hohen Wertberichtigungen auf Vermögenswerte des Umlaufvermögens von 55,4 Mio. Euro v. a. auf die Beschaffung von Vorräten i. Z. m. dem gescheiterten Einstieg in das Geschäft mit der Direktbelieferung von Kunden aus der Intralogistik zurückzuführen sind,
  6. c) kein Abgleich der erzielten Umsatzerlöse und der EBIT-Marge mit den jeweils deutlich höheren Prognosewerten aus dem zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres vorgenommen wird und somit das hohe Ausmaß der Prognoseverfehlung nicht deutlich wird, und
  7. d) die zusätzlich berichteten Kennzahlen „adjustiertes EBIT“ und „adjustiertes EBITDA“ einen nicht zu berücksichtigenden Gewinn von 9,2 Mio. Euro aus zwei im Konzernabschluss zum 31.12.2019 zutreffend nicht bilanzierten Verkaufstransaktionen enthalten, so dass im zusammengefassten Lagebericht unzutreffend ein positiver Einfluss auf die Ertragslage vermittelt wird.
  8. Dies verstößt gegen § 315 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HGB, wonach der Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns ausgewogen und umfassend zu analysieren sind und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild zu vermitteln ist.
  9. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden die Umsatzerlöse in den Vorjahreszahlen (Geschäftsjahr 2018) i.H.v. rund 31 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Dies verstößt gegen IAS 8.42 i.V.m. IFRS 15.31. Ein Unternehmen hat nach IAS 8.42 wesentliche Fehler aus früheren Perioden rückwirkend zu korrigieren und nach IFRS 15.31 Erlöse zu erfassen, wenn es durch Übertragung eines zugesagten Gutes oder einer zugesagten Dienstleistung auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt, wobei ein Vermögenswert als übertragen gilt, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt hat.
  10. Die Erfassung der Umsatzerlöse für verkaufte Batteriemodule im Vorjahr ist fehlerhaft, da der Vertragspartner der Gesellschaft nicht über die Nutzung der Batteriemodule bestimmen konnte und somit keine Verfügungsgewalt erlangt hat. Die Nichterlangung der Verfügungsgewalt ergibt sich vorliegend aus den speziellen vertraglichen Vereinbarungen zur Verwendung der Batteriemodule. Als Folgewirkung sind die Ergebniszahlen für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe der im Geschäftsjahr 2018 realisierten Gewinnmargen aus den fehlerhaft erfassten Umsatzerlösen zu niedrig ausgewiesen, da die Voltabox AG die Batteriemodule im Geschäftsjahr 2019 zurückerworben hat und vorgenommene Wertberichtigungen auf diese Batteriemodule auch die fehlerhaft realisierten Gewinnmargen umfassen.
  11. Die fehlerhafte Erfassung der Umsatzerlöse im Konzernabschluss zum 31.12.2018 ist entgegen IAS 8.42 im Konzernabschluss zum 31.12.2019 nicht korrigiert worden.
  12. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  13. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 16.12.2022)