1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat auf ihrer Website die Öffentlichkeit am 30. September 2022 über die Aufnahme bankaufsichtlicher Ermittlungen gegen die Ether Arena LTD, Marshallinseln, Betreiberin der Handelsplattform vineab.com, informiert. Wie sich nun herausgestellt hat, ist das Unternehmen ebenfalls verantwortlich für die – inhaltlich vollkommen identische – Plattform vinea-b.com.
  2. Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Ether Arena LTD auch im Zusammenhang mit der Handelsplattform vinea-b.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Die Gesellschaft wird nach wie vor nicht von der BaFin beaufsichtigt.
  3. Auch die Inhalte auf der Website vinea-b.com sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
  4. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 19.12.2022)