1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hingewiesen, dass unbekannte Täter, die als „Team Nuri“ beziehungsweise „Nuribank“ unter Nutzung der E-Mailadresse „Nuribank@protonmail.com“ auftreten, und Verbrauchern Geschäfte in Kryptowerten anbieten, keine Erlaubnis nach dem KWG beziehungsweise dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen.
  2. Die unbekannten Täter bieten den Handel mit Kryptowerten und anderen Finanzinstrumenten an.
  3. Die entsprechenden E-Mails und Anrufe sind nicht der Nuri GmbH, Berlin, zuzurechnen.
  4. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 20.12.2022)