1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klargestellt, dass weder die Kryptod (Europe) Ltd., noch die Kryptod LL.C oder die Krypto Holding Ltd., London, Vereinigtes Königreich, eine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Trotzdem werben diese Unternehmen auf kryptod.com für fixe Spreads und Differenzkontrakte (CFDs).
  2. Diese Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die auf der Website kryptod.com veröffentlichte Behauptung einer Lizenz der FCA lässt sich nicht bestätigen.
  3. Die Inhalte auf der Website kryptod.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
  4. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 03.01.2023)