1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, informiert gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) über den Verdacht, dass Herr Achim Dieter Seeger unerlaubt Bank- bzw. Finanzdienstleistungsgeschäfte erbringt, indem er Kapitalanlagen in verschiedene Projekte, unter anderem der ASM Project AG mit Sitz in Feusisberg, Schweiz, vermittelt.
  2. Herr Seeger hat keine Erlaubnis nach dem KWG.
  3. Zum Hintergrund:

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

  1. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  2. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 10.03.2023)