1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat gemäß §37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) den Verdacht geäußert, dass die Coine-eo Exchange Technology Limited auf der Website coine-apr.com unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.
  2. Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
  3. Zum Hintergrund:

Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Verbraucherinnen und Verbraucher in der Unternehmensdatenbank.

  1. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  2. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 06.04.2023)