1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat der Bloomrich Crypto Limited, ansässig in London, Vereinigtes Königreich, mit Bescheid vom 5. Juni 2023 aufgegeben, den in Deutschland ohne Erlaubnis betriebenen Eigenhandel einzustellen. Konkret geht es um das Angebot, über Bitcoin-Automaten in Deutschland Bitcoin zu erwerben und zu verkaufen.
  2. Die Einstellungsanordnung verpflichtet die Bloomrich Crypto Limited, unverzüglich ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte einzustellen und die aufgestellten Bitcoin-Automaten außer Betrieb zu setzen und zu entfernen.
  3. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  4. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 05.06.2023)