1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ermittelt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz gegen die bislang unbekannten Betreiber der Websites ga-te.vip und ga-te.cc.
  2. Sie werden verdächtigt, dort unerlaubt Finanzdienstleistungen anzubieten. Die Kontaktaufnahme zu potenziellen Opfern erfolgt bei privaten Chats über Social Media-Plattformen. Anschließende Einzahlungen nehmen die Betreiber in Kryptowährungen entgegen. Dies führt zu einer Verschleierung der Geldflüsse.
  3. Der Betreiber geben auf den Websites keinen vollständigen Unternehmensnamen, keine Rechtsform und keinen Geschäftssitz an.
  4. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  5. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  6. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 15.06.2023)