1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß §37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor der „Kepler Capital“.
  2. Diese kontaktiert potentielle Opfer unaufgefordert telefonisch („Cold Calling“) und bietet ihnen angebliche vorbörsliche Aktien der „Nucera AG“ zum Kauf an. Die „Kepler Capital“ erweckt gezielt den Eindruck, zur Kepler Cheuvreux-Gruppe zu gehören. Das ist nicht der Fall, es besteht keinerlei Zusammenhang.
  3. Seit einiger Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Nachdem Käuferinnen und Käufer die Aktien bezahlt haben, werden sie jedoch nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar. Die BaFin hat bereits mehrfach ausführlich vor solchen unrechtmäßigen Angeboten gewarnt, unter anderem in ihren Beiträgen „Vorbörsliche Aktien: BaFin warnt vor unseriösen Angeboten“ und „Tatort Internet: Wie die BaFin illegale Finanzgeschäfte bekämpft“.
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 29.06.2023)