1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß §37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor dem Angebot der Swiss Investment Solution. Nach Informationen der BaFin treten die Verantwortlichen an Kundinnen und Kunden in Deutschland heran, um ihnen Festgeldangebote mit hoher Verzinsung zu unterbreiten. Zudem wirbt die Gesellschaft mit einem bevorstehenden Börsengang und bietet Kundinnen und Kunden den Kauf vorbörslicher Aktien an.
  2. Die Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die „Swiss Investment Solution“ unerlaubt Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet.
  3. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 30.06.2023)