1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, hat am 12. Juli 2023 eine Geldbuße in Höhe von 112.000 Euro gegen die GERRY WEBER International AG festgesetzt. Grund war, dass das Unternehmen gegen die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte. Es hatte nicht rechtzeitig bekannt gegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2021 öffentlich zugänglich war.
  2. Jahresfinanzberichte sind zwar auch im Unternehmensregister verfügbar. Unternehmen müssen aber darüber informieren, wann und wo sie darüber hinaus ihre Finanzberichte veröffentlichen.
  3. Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
  4. Aktualisierung (04.08.2023):
    Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
  5. Zum Hintergrund:
  6. Ein Jahresfinanzbericht stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können. Unternehmen wie die GERRY WEBER International AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen bekanntmachen, wann und wo sie ihre Jahresfinanzberichte der Öffentlichkeit über das Unternehmensregister hinaus zur Verfügung stellen (Hinweisbekanntmachung).
  7. Diese Hinweisbekanntmachung muss spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres erfolgen, jedoch vor der erstmaligen Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts. Wenn das Unternehmen eine Hinweisbekanntmachung nicht rechtzeitig veröffentlicht, verstößt es gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 WpHG. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.
  8. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  9. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 12.07.2023)