1. Die BaFin, staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt gemäß §37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) vor der Website prolifictrades.com.
  2. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet der auf Malta ansässige Betreiber Prolific Trades Limited darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Auf der Website behauptet der Betreiber, er werde von der BaFin beaufsichtigt. Das ist nicht der Fall. Nach Erkenntnissen der BaFin wird das Unternehmen auch nicht von anderen nationalen Aufsichtsbehörden reguliert.
  3. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
  4. Wir als SfPServicegesellschaft für Problemlösung GmbH – sind ein hoch spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen für die Erbringung von Beratungs- und Ermittlungsleistungen im Bereich des weltweiten Wirtschaftsrechts und der Wirtschaftskriminalität. Seit einigen Jahren liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit speziell im Bereich der Beratung von Kapitalanlegern, insbesondere auch bei Fragen eines möglichen Anlage- und Finanzbetrugs, Veruntreuungen und Insolvenzdelikten.
  5. Wenn Sie wissen oder befürchten, durch einen Kapitalanlagebetrug geschädigt worden zu sein, dann zögern Sie nicht, unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns aufzunehmen.
    (Stand: 20.07.2023)